Wichtige Informationen für unsere Eltern

Heute gab es noch einmal eine nähere Information von der Aufsichtsbehörde zur Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebes:  Darin heißt es, dass wir absolut keine Rotation des Personals oder keine Vermischung der Gruppen zulassen dürfen! Wie mitgeteilt, bekommen wir das von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr hin.

Ein Problem bekommen wir dann, wenn Mitarbeiter krank werden. Auch für unser Team gelten verschärfte Regeln im Umgang mit Krankheitssymptomen. Das kann bedeuten, dass wir sehr kurzfristig in einer Gruppe eine Betreuung verkürzen müssen. Es wäre also gut und wichtig, dass Sie immer einen Plan B in der Tasche haben, für so einen Fall. 

Es gab heute auch einen neuen Newsletter von der Regierung, den wir hier für Sie abgedruckt haben:

398. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) empfiehlt den Eltern im Interesse des Infektionsschutzes auch weiterhin, möglichst vom Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen abzusehen, so sie die Betreuung und Bildung ihrer Kinder auch auf andere Weise sicherstellen können. Die Eltern leisten damit einen wertvollen Beitrag dazu, Kontakte auch im Bereich der Kindertagesbetreuung auf das notwendige Maß zu reduzieren.

Wenn Eltern keine oder nur in geringerem Umfang als gebucht Betreuung in Anspruch nehmen, hat dies auch im März 2021 keine Auswirkungen auf die Förderung nach dem BayKiBiG.

Die Bayerische Staatsregierung hat am 23. Februar 2021 ferner beschlossen, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen auch im März 2021 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.

Der Beitragsersatz erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar und Februar 2021 (vgl. 389. Newsletter). Dies gilt auch für die kommunale Beteiligung. Das heißt konkret: Der Beitragsersatz ist möglich für Kinder, die die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben.

Der Beitragsersatz wird unabhängig davon, ob die Einrichtung im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 lediglich eine Notbetreuung anbietet, geleistet. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflegestellen.

Der pauschale Beitragsersatz wird nur gewährt, wenn im betreffenden Monat tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben werden. Hier gelten entgegen der Ankündigung im 389. Newsletter folgende Vorgaben für die Monate Januar bis März 2021: Nicht als Elternbeiträge zählen die Aufwendungen für das Mittagessen, die im Rahmen der Inanspruchnahme der Bagatellregelung angefallen sind. Die Einrichtungsträger und Tagespflegestellen können also die Aufwendungen für das Mittagessen, das von den Kindern tatsächlich an bis zu fünf Tagen in Anspruch genommen wurde, anteilig für diese Tage mit den Eltern abrechnen, ohne dass der Beitragsersatz damit entfiele. Ob für die Träger und Tagespflegestellen im Einzelfall die Möglichkeit einer gesonderten Abrechnung des Mittagessens besteht, hängt von den jeweiligen Vereinbarungen im Betreuungsvertrag bzw. der kommunalen Satzung ab.

Bekanntmachung der 7-Tage-Inzidenz

Eine weitere Konkretisierung erfolgt bei dem Übergang vom eingeschränkten Regelbetrieb zur Notbetreuung. Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie verpflichtet, die neue Inzidenz „unverzüglich“ bekannt zu machen. Das bedeutet in der Praxis, dass die Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat (Karenztag). Der Übergang in die Notbetreuung wiederum erfolgt dann erst ab dem auf den Karenztag folgenden Tag.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

Infos zum aktuellen Betrieb

  • Wir haben ab dem 22.02. für alle Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Laut unseren Informationen bleibt dies, so lange der Inzidenzwert in Rhön-Grabfeld unter 100 bleibt. Steigt der über 100, dann ist am nächsten Tag nur noch Notbetrieb möglich. Das wird von der Kreisverwaltungsbehörde amtlich bekannt gegeben. (Wir arbeiten gerade am Einrichten einer Eltern-Info-App um Sie zukünftig besser und spontaner informieren zu können. Bis das steht, ist diese Hompage ein sicherer Info-Geber).
  • Wir nehmen die Kinder an der Türe entgegen.
  • Wir dürfen die Gruppen und das Personal weiterhin nicht mischen. Das können wir problemlos von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Wem das aus beruflichen Gründen nicht reicht, der sollte uns bitte mal ansprechen. Wir können nach einer Lösung suchen. Wir können nicht in allen Gruppen von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr jeweils eine Person stellen, aber vielleicht betrifft es ja garnicht jede Gruppe. Wir wollen nicht von vorneherein sagen, dass es nicht geht. Aber wir können es nicht versprechen. 
  • Bitte geben Sie beim Bringen die genaue Abholzeit an. Die Gruppen kommen mit den „Mittagsabholkindern“ ab 12.00 Uhr/12.15 Uhr an die Türe. Dann können Sie nochmal um 13.00 Uhr abholen und dann ab 14.30 Uhr durchgehend. Wenn Sie eine andere Abholzeit brauchen, dann sagen Sie das einfach. Bitte klingeln Sie beim Abholen an der Gruppe oder nehmen Sie die große Klingel, wenn da keiner hört. Manchmal sind wir im Hof oder Turnsaal.
  • Warmes Mittagessen gibt es ab dem 01.03.
  • Es gelten die bekannten Regeln, was Krankheitssymptome betrifft. Diese können Sie hier auf der Homepage nachlesen! Geben Sie in das Suchfeld: „Krankes Kind“ ein. Dort finden Sie auch das Formular, dass sie dann benötigen.
  • Erwachsene, wie Eingewöhnungseltern, Therapeuten, Lehrer für Vorkurs, usw tragen FFP2-Masken oder OP-Masken im Hause. Unser Team wurde mit FFP2-Masken ausgestattet. Die Firma Reich hat uns ebenfalls mit Masken versorgt. Ein großer Dank an dieser Stelle dafür!
  • Sollte es auf Grund eines Übersteigens des Inzidenz-Wertes über 100 dazu kommen, dass wir nur Notbetreuung anbieten dürfen, dann müssen Sie sich nicht vorher melden! (könnte ja auch Wochenende sein) Bringen Sie dann einfach am Tag selbst das ausgefüllte Formular mit.

Hier klicken:  formular-notbetreuung