Corona-Regeln in unserem Hause

Hier gibt es folgendes Hygienekonzept:

Um den Abstand einhalten zu können, gibt es für die Mäuse- und Bärengruppe an der Eisenbahn in der Eingangshalle und für die Käfergruppe am Fuße der Treppe Wäscheklammern. Diese gewährleisten, dass sich nicht zu viele Erwachsene im Garderobenbereich aufhalten.

Die Eltern nehmen sich eine Klammer und begeben sich mit dem Kind in die Garderobe.

Hier ist zu tun:

  •  Kind umziehen lassen! (Viele können das mittlerweile super selbst!)
  •  Kind zum Hände waschen schicken!
  •  In der Gruppe anmelden und mitteilen, wann an diesem Tag abgeholt wird. (Bitte aber an der Türe  bleiben)

  • Sollte noch Frühbetreuung sein, hängen Sie Ihre Klammer zurück und bringen dann ihr Kind dort hin.

Dann wird die Wäscheklammer zurück gehängt und die nächsten Eltern können kommen.

Der gleiche Ablauf gilt für das Abholen. Wäscheklammer abnehmen, Kind holen, anziehen und beim Gehen die Wäscheklammer wieder zurück!

Befinden sich die Kinder im Hof oder Garten, dann sind die Klammern natürlich nicht von Nöten. Sie alle können ja selbständig achten, dass auch hier die Abstände gewahrt sind. Bitte vermeiden Sie längere Unterhaltungen mit anderen Eltern im Hause.

Bitte achten Sie darauf, dass das Haus nur mit FFP2-Maske oder OP-Maske betreten werden darf! Achten Sie bitte auch beim Warten auf den nötigen Abstand!

Planen Sie bitte etwas Wartezeiten mit ein UND versuchen Sie sich nicht allzu lange aufzuhalten, wenn die Warteschlange schon lange ist.

Anmerkung für Eltern, die auch Krippenkinder haben: Die Regelung gilt für den Kindergartenbereich. In der Krippe werden Sie per Aushang gesondert informiert.

Wir sind sicher, das alles wird sich einspielen. Die Vorgaben für „kranke“ Kinder und Kinder mit Symptomen sind weiterhin streng, gerade wenn wir wieder offen arbeiten. Alle Vorgaben entnehmen Sie der Homepage.

408. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
 

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Umgang mit Krankheitssymptomen

In unserem 406. Kita-Newsletter haben wir Ihnen die aktuell geltenden Regelungen für Kinder mit leichten und schweren Krankheitssymptomen mitgeteilt. Mit der beigefügten Übersicht möchten wir Ihnen diese Regelungen auch zum Aushang oder zur Weitergabe nochmals auf einen Blick darstellen, um Ihnen die tagtägliche Arbeit zu erleichtern.

  • Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen.
  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
    • Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie,
    • verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber),
    • gelegentlichem Husten,
    • Halskratzen oder Räuspern,
    • kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen- in den Innenbereich).

    Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.

  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:
    • leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.
  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich, wenn
    • das Kind nur leichte Symptome hatte und wieder gesund ist, ein Corona-Test ist nicht notwendig; Hier wenden wir wieder die 48-Stunde-Regelung an wie sie bisher galt. Bitte auch wieder das Formular ausfüllen. Sie finden das nun auch in der Navileiste unter Formulare. 
    • das Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Hier ist ein negativer Corona-Test notwendig. —-ACHTUNG NEU: „Wird die Testung derart verweigert, dass eine Testung nicht durchzuführen ist, so kann das betreffende Kind die Kindertageseinrichtung/HPT wieder besuchen, sofern es keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Kindertageseinrichtung/HPT ab Auftreten der Symptome sieben Tage nicht besucht hat.“

Wir haben hier für Sie noch einmal eine Übersicht mit abgedruckt, die es deutlich macht. 

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